Berlin - In Deutschland kennt rund die Hälfte der Beschäftigten weder die exakte noch die ungefähre Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Das ist das Ergebnis einer Studie, mit der sich Anfang Februar die Mindestlohnkommission befasst hat und über welche die "Neue Osnabrücker Zeitung" berichtet.
Besonders in den unteren Lohngruppen war das Wissen über die Lohnuntergrenze demnach gering ausgeprägt. Befragt wurden dem internen Papier zufolge in drei Erhebungen im dritten Quartal 2018, im zweiten Quartal 2019 und im vierten Quartal 2019 insgesamt 2.000 Beschäftigte. Nur 18 beziehungsweise 19 Prozent der Personen konnten jeweils die Höhe des Mindestlohns korrekt benennen. "Die ungefähre Höhe des Mindestlohns innerhalb einer Bandbreite von 50 Cent um den tatsächlichen Wert kannten zu den drei Befragungszeitpunkten weitere rund 30 Prozent. Zusammengenommen kannte also knapp die Hälfte der Beschäftigten die exakte oder die ungefähre Höhe des Mindestlohns", heißt es in einer Beratungsvorlage.
Die Autoren kennzeichnen dies insofern als problematisch, als "die Bekanntheit des Mindestlohns als Schlüssel zu seiner Einhaltung gilt". Sie verweisen in diesem Zusammenhang auf britische Befragungen von Beschäftigten, die unrechtmäßig weniger als den Mindestlohn verdienten. Diese Arbeitnehmer wussten demnach zwar mehrheitlich von der Existenz eines Mindestlohns, kannten aber weder dessen geltende Höhe, noch konnten sie sicher sagen, ob sie darauf Anspruch haben.
"Irrtümlich gingen viele davon aus, dass der Mindestlohn wegen zum Beispiel der Art ihrer Tätigkeit, ihres Alters oder wegen ihrer Branchenzugehörigkeit nicht für sie gelte."
Foto: Euromünzen (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
Dann unterstütze dts Nachrichtenagentur jetzt direkt: