Nun habe ich meinen Mut zusammengekratzt und nachdem ich es twitterte nun doch auch hier veröffentlicht. Warum ich es so klar ungern sage, liegt an § 164 StGB. Da ich kein Jurist bin, hindert es mich letztlich auch jene Leute anzuzeigen. Nur liegt es mir weit fern, eine falsche Verdächtigung auszusprechen oder auch nur zu äussern. In meinem Denken ist es meine Meinung, dass es eine Tatsache ist, dass das Medium in dem es in diesem Text geht, tatsächlich Volksverhetzung begeht.

tagesspiegel.de/politik/streit… die Radikalisierung von Bild, Welt und Axel-Springer-Konzern in Sprache und Ausdruck fällt für meine Begriffe unter Volksverhetzung, zwar sind Menschen, die sich für das Wohl des Planeten interessieren, nicht mit "gegen eine nationale,  rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte  Gruppe," erfasst.              

                                                               Streit um Wärmepumpen-Pflicht: Was ist dran am „Heiz-Hammer“ der EU?                    Mit der Ökodesign-Richtlinie will die EU ab 2029  strengere Vorgaben für Heizungen machen. Die FDP läuft Sturm, doch in  weiten Teilen Europas läuft die Wärmewende bereits.                                https://www.tagesspiegel.de/politik/streit-um-warmepumpen-pflicht-was-ist-dran-am-heiz-hammer-der-eu-9944217.html                                    

Aber es geht ja weiter mit "gegen Teile der  Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen" und der Sprachgebrauch Heiz-Hammer der Bildzeitung ist für meine Begriffe ganau "Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu  stören," das.

Die Redaktion  stört faktenfrei den öffentlichen Frieden. Die Hetze  hat ja auch Wirkung "Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt" denn das  Heizungsverbot entspricht nicht den Tatsachen. Das Gebäudeenergiegesetz hat Heizungen nicht verboten und verbietet Heizungen nicht. Es sieht gesetzliche Regelungen vor, wie es auch Straßenverkehrsregeln gibt. Es ist in Deutschland nicht alles und jedes erlaubt. Bekanntlich hat sich die Bundesrepublik Deutschland im Pariser Klimaabkommen auch zu Zielen verpflichtet. Bis 2045 will die Bundesrepublik klimaneutral sein. Es sollte demzufolge auch nicht verwundern, dass fossile Heizungen eine Endedatum zum 31.12.2044 in der Novelle des Gebäudeenergiengesetzes bekommen sollen. Das Gesetz ist aber noch nicht einmal in Kraft und wird derzeit noch diskutiert.

Pressefreiheit hin Pressefreiheit her Schlagzeile „EU plant härteren  Heiz-Hammer als Habeck“ erfüllt für meine Begriffe den Tatbestand der  Volksverhetzung, weil Heizhammer etwas suggeriert, was überhaupt nicht  der Fall ist."als Habeck" ist dann noch "oder gegen einen Einzelnen"

Vermutlich steht aber der StGB 130 absolut ungenutzt im Strafgesetzbuch  und wir haben uns an die Hetze so gewöhnt, das keiner irgendetwas gegen  diese Volksverhetzung unternimmt. Es verwundert mich insofern, dass es doch auch bei der grünen Partei Juristen geben muss. Deren Minister wird jetzt schon seit Monaten von den Zeitungen des Axel-Springer-Konzerns mit Falschbehauptungen unter Beschuss genommen. Die Bild hier mit „EU plant härteren Heiz-Hammer als Habeck“ hetzt. "oder gegen einen Einzelnen" steht in dejure.org/gesetze/StGB/1… habt ihr keine Juristen? Ich bin kein Jurist, aber langsam aber sicher, bin ich der Meinung, dass ein Straftatbestand erfüllt ist.                          

                                                                                                                   https://dejure.org/gesetze/StGB/130.html                                    

Irgendwann muss doch Schluss sein damit  gegen vernünftige Massnahmen die nur zum Ziel haben, die Erderwärmung  abzubremsen, zu hetzen, zu hetzen und zu hetzen und "Heiz-Hammer" ist der  Sache nicht angemessen. Mir ist schon klar, dass sowas Arbeit macht. Schaut man sich aber die  Gewaltaktionen an, die auf dutzende Videos bei Strassenblokaden von  Bürgern gegen die #LetzteGeneration verübt werden und das in Zusammenhang mit der Hetze der Bild sieht, dann "gegen Teile der Bevölkerung" in § 130 StGB - wo genau beginnt Volksverhetzung.

Aber schaue ich mir  die Reaktionen an, dann hat die Bildkampagne des gesamten letzten Jahres  faktenfrei dazu geführt. Wozu wurde der Paragraph 130 StGB geschrieben? Sorry - das muss aufhören, dass "Journalisten" straffrei irgendetwas  zusammenschwurbeln können. Es gab weder das Heizungsverbot noch gab es  irgendeinen Heizhammer. Das sind von der Springerpresse rein hetzerisch  erfundene Begrifflichkeiten. Und diese Hetze funktioniert. Ich war neulich auf einem Infostand und  wurde ständig damit konfrontiert, dass ab 1.1.2024 die Heizung verboten  werden soll. Das ist halt glatt gelogen. Das gibt das GEG nicht her.  

Aber es ist halt die Hetze der Axel-Springer-Presse, die dies in die Köpfe in einer Breite gebracht hat, das es unfassbar ist. Da kann ich  reden wie ein Wasserfall und versuchen den Leuten zu erklären, dass das  nicht stimmt und maximal eine Abschaffung fossiler Heizung zum  31.12.2044 geplant ist. Und selbst da gibt es dann noch Ausnahmen, weil das Gesetz  Produktionsanlagen gar nicht betrifft. Im Grunde ist das GEG noch  löchrig wie ein Schweizer Käse, wenn wir 2045 klimaneutral sein wollen. Es kann doch gar nicht sein, dass die Art und Weise wie der Axel-Springer-Konzern hier die Bevölkerung verhetzt noch legal ist. Die  Pressefreiheit ist ein hohes Gut - sicherlich, aber irgendwo muss sie  sich noch im Rahmen einer freiheitlich demokratischen Grundordnung  bewegen. Bin ich wirklich so ein Sonderling, der das als Einziges so sieht? Kein  Jurist weit und breit, der vielleicht mal in die Gesetze schaut und mit  Akribie einen Fall gegen die Bild vorbereitet und anzeigt? Alle  weichgespühlt, die das Gesetz nicht mehr ernst nehmen? Mir ist vollkommen klar, dass der § 130 StGB irgendwie ein  Gummiparagraph ist. Wo fängt Hetze an und wann ist es noch Meinungs- und  Pressefreiheit. Allerdings sehe ich die Auswirkungen auf der Straße und  ich kann mir nicht vorstellen, dass das noch keine Hetze ist.

Im Gegenteil in den Massen wir CDU  und FDP Politiker diese Lügen dann wiederholen bin ich mir ziemlich sicher,  dass es eben Volksverhetzung ist. Denn weite Teile wiederholen die Lügen  der Bild und es sind nachweislich Lügen. Sind Juristen mit der Vorsicht bei Benutzung des Strafgesetzbuches so abgestumpft, dass dieser Gedanke nicht nachvollziehbar ist. Habt wir  wirklich keine  Juristen, die das mal prüfen und zusammenstellen und die systematische  Hetze des Springerkonzerns gegen Habeck auswerten und nach § 130 StGB  Anzeige stellen wollen?

Eine Schlagzeile alleine wie „EU  plant härteren Heiz-Hammer als Habeck“ mag das noch nicht begründen,  aber in der Gesamtschau sollte sich das nachweisen lassen. Und wozu  existiert der § 130 StGB wenn nicht wegen einer solchen Volksverhetzung?  Wir können den Paragraphen 130  auch aus dem Strafgesetzbuch streichen, wenn er nie angewendet wird,  weil sich der Springerkonzern anscheinend alles erlauben darf. Denn "als  Habeck" wird ja hier semantisch als eine Steigerung verwendet. Das ist für mich eindeutig eine Hetze  "oder gegen einen Einzelnen" zu sehen. Es wurde solange gegen Habeck  gehetzt, dass in den Köpfen ein Heizungsverbot ab dem 1.1.2024  existiert, was nachweislich nicht der Fall ist und jetzt wird es dazu  verwandt gegen die EU zu hetzen. Wo wenn nicht hier liegt denn dann Volksverhetzung vor? Wie weit darf die Springerpresse noch gehen'?

Dir gefällt, was Arnold Schiller schreibt?

Dann unterstütze Arnold Schiller jetzt direkt: