Wiesbaden - In Deutschland sind im Jahr 2020 3,5 Prozent weniger Ehen durch richterlichen Beschluss geschieden worden als im Vorjahr. Insgesamt ließen sich rund 143.800 Ehepaare scheiden, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mit.
Damit gab es nach der leichten Zunahme 2019 wieder einen Rückgang. Welche Auswirkungen die Corona-Pandemie auf die Zahl hat, wird sich vermutlich erst in den nächsten Jahren zeigen, da einer Scheidung in der Regel eine Trennungszeit von mindestens einem Jahr vorausgeht. Coronabedingte Verzögerungen oder Verschiebungen bei den Familiengerichten könnten zudem nicht ausgeschlossen werden, so die Statistiker. Die meisten geschiedenen Ehen (81,9 Prozent) wurden nach einer vorherigen Trennungszeit von einem Jahr geschieden.
Scheidungen nach dreijähriger Trennung machten einen Anteil von 17,1 Prozent aus. Bei 0,7 Prozent waren die Regelungen zur Scheidung vor einjähriger Trennung oder Scheidungen nach ausländischem Recht maßgebend. Etwa 24.400 oder 16,9 Prozent aller geschiedenen Paare waren bereits mindestens im 25. Jahr verheiratet. Im Durchschnitt blickten die Paare auf 14 Jahre und acht Monate Ehedauer zurück.
Vor 25 Jahren waren Ehen bereits nach durchschnittlich zwölf Jahren und einem Monat geschieden worden. Mitverantwortlich hierfür war der niedrigere Anteil geschiedener Langzeitehen: 1995 wurden mit 17.458 nur 10,3 Prozent der geschiedenen Paare im Jahr ihrer Silberhochzeit oder danach geschieden. Etwa die Hälfte der 2020 geschiedenen Ehepaare hatte minderjährige Kinder. Von diesen hatten wiederum 50,2 Prozent ein Kind, 38,9 Prozent zwei und 10,9 Prozent drei oder mehr Kinder.
Insgesamt waren im etwa 119.100 Minderjährige von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. Bei 88,9 Prozent der Ehescheidungen wurde der Scheidungsantrag mit Zustimmung des Ehegatten oder der Ehegattin gestellt. Bei sieben Prozent wurde der Antrag von beiden Ehepartnern zusammen eingereicht. Bei den anderen 4,1 Prozent stimmten der Ehegatte oder die Ehegattin dem gestellten Antrag nicht zu.
2020 ließen sich etwa 900 gleichgeschlechtliche Paare scheiden. 2019 waren es rund 100 gewesen. Die "Ehe für alle" war in Deutschland im Oktober 2017 eingeführt worden. Scheidungen gleichgeschlechtlicher Ehepaare werden seit 2019 erfasst.
Gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese nicht durch Scheidung, sondern durch Aufhebung beenden. Rund 1.100 Aufhebungen wurden 2020 von Lebenspartnerschaften erfasst, im Vorjahr waren es etwa 1.300 gewesen.
Foto: Standesamt (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
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