Nürnberg - Die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger ist im vergangenen Jahr stark gesunken. Insgesamt sprachen die Jobcenter 171.100 Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte aus, teilte die Bundesagentur für Arbeit am Montag mit.
Die Zahl der Leistungsminderungen ging damit im Vergleich zum Vorjahr um 635.700 zurück. Der massive Rückgang resultiere im Wesentlichen aus den Folgen der Pandemie, so die BA. Drei Viertel der Sanktionen werden ausgesprochen, weil vereinbarte persönliche Termine im Jobcenter ohne Grund versäumt werden. Wegen der Corona-Pandemie fanden viele Gespräche online und telefonisch statt - deswegen konnte es kaum zu Terminversäumnissen kommen. Da sich die Pandemie auch auf den Arbeitsmarkt auswirkte, gab es zudem weniger Stellenangebote und weniger arbeitsmarktpolitische Maßnahmen konnten begonnen werden.
Auch das wirkte sich auf die Anzahl der Sanktionen aus. Mit 74 Prozent entfällt wie im Vorjahr ein Großteil der Sanktionen auf Meldeversäumnisse. 127.400 solcher Sanktionen sprachen die Jobcenter im letzten Jahr aus. In diesen Fällen kürzen die Jobcenter die Regelbedarfe für drei Monate um zehn Prozent.
Für die Weigerung, eine Arbeit oder Maßnahme aufzunehmen, wurden 18.400 Sanktionen ausgesprochen. Im Jahresdurchschnitt 2020 waren pro Monat durchschnittlich 0,9 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von einer Sanktion betroffen. Im Jahr zuvor waren es 3,1 Prozent.
Foto: Jobcenter in Halle (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
Dann unterstütze dts Nachrichtenagentur jetzt direkt: