Berlin - Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) kritisiert, dass Leiharbeitnehmer in der Fleischverarbeitung nur noch für drei Jahre und unter strengen Bedingungen wie Tarifbindung und Equal Pay zum Einsatz kommen dürfen. Der von den Koalitionsparteien gefundene Kompromiss für das Arbeitsschutzkontrollgesetz bedeute das Verbot der Zeitarbeit spätestens in drei Jahren, faktisch schon vorher, sagte BAP-Hauptgeschäftsführer Florian Swyter dem "Handelsblatt".

"Das Verbot der Zeitarbeit ist sehr bedauerlich, weil diese an den Vorkommnissen in den großen Schlachthöfen keinen Anteil hatte." Die Zeitarbeit gehöre zu den am stärksten kontrollierten Branchen; die Verantwortung für den Arbeitsschutz liege sowohl beim Einsatzbetrieb als auch beim Zeitarbeitsunternehmen. Insofern sei die Behauptung, dass es auch in der Zeitarbeit "unhaltbare Zustände" gebe, haltlos, sagte Swyter. Die in der Regierungskoalition vereinbarten befristeten Voraussetzungen für den Einsatz von Zeitarbeitern in der Fleischverarbeitung seien "so eng und bürokratisch, dass sie für mittelständische Unternehmen der Fleischverarbeitung kaum umsetzbar sein dürften".

Nach den von der Gewerkschaft NGG geäußerten Bedingungen zur Verhandlung von entsprechenden Tarifverträgen sei ohnehin sehr zweifelhaft, ob Zeitarbeitskräfte über den 1. April 2021 hinaus eingesetzt werden dürfen.

Foto: Computer-Nutzerin (über dts Nachrichtenagentur)

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