Wiesbaden - Von den 51,7 Millionen im Jahr 2020 in Schlachtbetrieben in Deutschland geschlachteten Schweinen sind laut amtlicher Fleischuntersuchung rund 101.200 Tiere nicht zum Verzehr geeignet gewesen. Sie wurden von den Behörden für genussuntauglich erklärt, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mit.

Das waren etwa 0,2 Prozent der geschlachteten und untersuchten Schweine. Bei Masthühnern lag der Anteil höher: Hier erklärten die Veterinärbehörden 10,7 Millionen Tiere für untauglich - 1,7 Prozent der insgesamt 636,3 Millionen geschlachteten Masthühner. Der Hauptgrund für die Untauglichkeitserklärung bei Mastschweinen waren festgestellte multiple Abszesse (Eiteransammlungen im Gewebe). Für 37,8 Prozent der für untauglich befundenen geschlachteten Mastschweine gab das amtliche Personal diese Begründung an, gefolgt von organoleptischen Abweichungen (Abweichungen in Geruch, Konsistenz oder Farbe) mit 15,3 Prozent und Allgemeinerkrankungen mit 10,9 Prozent.

Bei Masthühnern stellte die tiefe Dermatitis (Hautentzündung unter anderem im Bereich des Unterbauches und der Kloake) die Hauptursache für eine Untauglichkeit dar - 30,7 Prozent der entsprechend deklarierten Masthühner waren deshalb untauglich. Bei 17 Prozent gab das Untersuchungspersonal Bauchwassersucht (Aszites) als Grund an. Neben den tierbezogenen Untauglichkeitsgründen dokumentiert das amtliche Personal auch die sogenannten Schlachtschäden, die beispielsweise durch den Schlachtvorgang oder eine unzureichende Ausblutung der geschlachteten Tiere entstehen: Bei der Schlachtung von Mastschweinen wurden deshalb im Jahr 2020 die Körper von rund 11.300 Tieren für untauglich erklärt. Das entspricht 0,02 Prozent aller geschlachteten Mastschweine, so die Statistiker.

Bei der Schlachtung von Masthühnern wurden knapp 1,7 Millionen Tierkörper wegen Schlachtschäden für untauglich erklärt. Das entsprach knapp 0,3 Prozent der Masthühner.

Foto: Fleisch und Wurst im Supermarkt (über dts Nachrichtenagentur)

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