Berlin - Viele Besitzer von Drohnen in Deutschland dürfen ihr Hobby derzeit nicht mehr ausüben. Grund dafür ist eine EU-Verordnung, die seit dem 31. Dezember 2020 gilt und für das Fliegen von Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 500 Gramm einen "Drohnen-Führerschein" vorsieht.
Ein solcher EU-Kenntnisnachweis wird vom Luftfahrt-Bundesamt nach einer Online-Prüfung ausgestellt. Laut eines Berichts der "Welt" hat die Behörde bisher aber nur knapp 75.000 solcher Nachweise ausgestellt. Das dürfte nur ein kleiner Teil der Personen sein, die entweder Drohnen oder Modellflugzeuge besitzen, heißt es in dem Bericht. Denn die EU-Verordnung über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge gilt für beide Fluggeräte gleichermaßen.
Nach Schätzung des Verbandes Unbemannte Luftfahrt gibt es in Deutschland mehr als 450.000 privat genutzte Drohnen. Die Zahl der Drohnenpiloten dürfte jedoch geringer sein, da einige von ihnen mehrere Drohnen besitzen. Hinzu kommen jedoch Modellflugsportler. Der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) zählt als größte Interessenvertretung 90.000 Mitglieder.
Ebenfalls seit Anfang des Jahres müssen sich Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren. "Bislang haben wir weit über 100.000 Registrierungen von UAS-Betreibern verzeichnet", zitiert die "Welt" eine Sprecherin der Behörde. Allerdings gebe es "aus technischen und administrativen Gründen" für die Registrierung noch eine Übergangsfrist bis Ende April. Für den Drohnen-Führerschein gibt es eine solche Übergangsfrist nicht.
Foto: DHL-Drohne (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
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