Nürnberg - Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will verstärkt nach verschwiegenen Vermögen von Hartz-IV-Empfängern fahnden. Das berichtet die "Bild" (Donnerstagausgabe) unter Berufung auf einen Bericht der Internen Revision der BA. Danach sollen Empfänger von Arbeitslosengeld II künftig grundsätzlich Angaben über "Art, Höhe und Anlagekonditionen" ihrer sämtlichen Kapitalvermögen Auskunft geben.

Bisher gilt das nur bei Zinseinnahmen von mehr 100 Euro jährlich. Wegen der Niedrigzinsphase könnten sich "auch hinter geringen Zinseinkünften größere Vermögen verbergen", heißt es in einem internen Maßnahmenkatalog, über den die Zeitung berichtet. Bei Kontrollen hatten die BA-Revisoren festgestellt, dass die Jobcenter viel zu zögerlich nach möglichen Zusatzeinkünften oder Geheimvermögen von Hartz-IV-Empfängern fahnden, die deswegen eigentlich keinen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen hätten. 2019 hatten die Ämter 2,57 Millionen Hinweise auf mögliche Zusatzeinkünfte der Betroffenen aus dem Datenabgleich mit anderen Behörden erhalten, beispielsweise von Finanzämtern oder der Rentenversicherung. Davon waren Ende des Jahres noch 353.512 unbearbeitet. Bei einer Stichprobe in vier Jobcentern waren die Mitarbeiter 90 Prozent der Hinweise auf verschwiegenes Vermögen nicht nachgegangen und hatten trotz konkreten Verdachts darauf verzichtet, Kontodaten abzufragen.

Foto: Arbeitsamt in Aschersleben (über dts Nachrichtenagentur)

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