Berlin - Arbeitnehmer können in der Corona-Pandemie auf ein weiter verbessertes Testangebot im Betrieb hoffen. Das Bundesarbeitsministerium bestätigte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwochausgabe) entsprechende Pläne.

Laut dem Ministerium "ist geplant, die Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung dahingehend anzupassen, dass künftig zwei Tests für alle Beschäftigten bereitgestellt werden müssen". Am Dienstag ist bereits eine Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in Kraft getreten, nach der die Arbeitgeber jenen Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, grundsätzlich mindestens einmal wöchentlich ein Testangebot machen müssen. Besonders gefährdete Mitarbeiter, die häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, haben das Recht auf mindestens zwei Tests pro Woche. Das gilt auch für Beschäftigte, die vom Arbeitgeber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Für die Arbeitnehmer ist das Testen freiwillig. Die Kosten trägt der Arbeitgeber. Die Art der Tests ist freigestellt - es können Schnell- oder Selbsttests sein. Heil hatte die Verordnung am Dienstag vergangener Woche vom Kabinett absegnen lassen, sie trat nun fünf Tage nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die Verordnung gilt zunächst bis Ende Juni.

Foto: Corona-Schnelltest (über dts Nachrichtenagentur)

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