Berlin - Seit August 2020 hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) 39.200 Anträge auf Ausbildungsprämien und 14.000 Anträge auf "Zuschüsse" positiv entschieden. "Insbesondere der Zuschuss hat im zweiten Lockdown an Bedeutung gewonnen", sagte ein Sprecher dem "Handelsblatt" (Montagausgabe).
Die Ausbildungsprämie wird gezahlt, wenn Unternehmen im gleichen Umfang ausbilden wie zuvor oder die Zahl der Ausbildungsverträge sogar aufstocken. Einen "Zuschuss" erhalten Unternehmen, wenn Auszubildende regulär beschäftigt werden, obwohl es im Unternehmen Kurzarbeit gibt. Die Bundesregierung hatte die Prämien im Sommer 2020 eingeführt, um den pandemiebedingten Einbruch bei der dualen Ausbildung aufzufangen. Da die Zahl der Ausbildungsverträge 2020 dennoch um elf Prozent zurückging, wurden die Prämien im März 2021 verdoppelt: Betriebe, die gleich viele Lehrlinge wie in den Vorjahren ausbilden, erhalten nun 4.000 Euro pro Lehrling. Wer die Zahl der Lehrstellen erhöht, erhält sogar 6.000 Euro. Der Zuschuss für Ausbildung trotz Kurzarbeit beträgt 75 Prozent der Ausbildungsvergütung. Beide Förderungen können seit Anfang Juni von Betrieben mit bis zu 499 Mitarbeitern beantragt werden.
Foto: Fliesenleger (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
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