Karlsruhe - Im VW-Skandal ist die dreijährige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche bereits Ende 2018 abgelaufen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Donnerstag hervor.

Die dts Nachrichtenagentur sendet in Kürze weitere Informationen.

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