Karlsruhe - Im Verfahren gegen Mitglieder der rechtsextremen Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) hat der Bundesgerichtshof (BGH) auch das letzte Urteil bestätigt. Der BGH wies Revisionen des Angeklagten André E. und der Bundesanwaltschaft am Mittwoch zurück.

Damit sind über drei Jahre nach den Urteilen des Oberlandesgerichts München alle Richtersprüche im NSU-Verfahren rechtskräftig. Die restlichen Revisionen hatte der BGH bereits im August zurückgewiesen. Der NSU-Helfer André E. war in dem Prozess in fast allen Punkten freigesprochen worden. Lediglich wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung war er zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Die Terrorgruppe NSU wird für zehn Morde, 43 Mordversuche, drei Sprengstoffanschläge und fünfzehn Raubüberfälle in ganz Deutschland verantwortlich gemacht.

Foto: Bundesgerichtshof (über dts Nachrichtenagentur)

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