Berlin - Die Bundesregierung hat eine Änderung des Filmförderungsgesetzes (FFG) auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Entwurf, der von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) vorgelegt wurde.

Das FFG regelt die Filmförderung durch die Filmförderungsanstalt (FFA). Der Entwurf sieht pandemiebedingte Anpassungen bei den Fördervoraussetzungen, den Sperrfristen sowie der Mittelverwendung vor. So soll der Vorstand der FFA künftig Ausnahmen gewähren dürfen, wenn einzelne Förder- oder Auszahlungsvoraussetzungen aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllt werden können. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, die Kinoauswertung unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Online-Auswertung auf entgeltlichen Videoabrufdiensten zu ersetzen.

"Wir wollen die Filmförderung in Zeiten der Pandemie flexibler machen und so die Weichen Richtung Zukunft stellen", sagte Grütters. Unter anderem habe man im Gesetzentwurf einen Fokus auf die Stärkung der ökologischen Nachhaltigkeit der Filmproduktion gelegt. "Ich wünsche mir, dass die Branche hier Vorbild und Vorreiterin wird", so die CDU-Politikerin. "Das Zukunftsthema Klimaschutz muss von der Filmförderung weiter mit größtem Nachdruck unterstützt werden."

Foto: Kino (über dts Nachrichtenagentur)

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