Berlin - Gegen die vereinbarte Zwei-Test-Strategie für Einreisende aus Corona-Risikogebieten gibt es starke Vorbehalte beim Bundesinnenministerium. Es sei offen, ob die neuen Auflagen wie vorgesehen am 11. Januar in Kraft treten können, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagsausgaben).
Die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin hatten nicht festgelegt, wie mit infizierten Einreisenden verfahren wird, ob sie beispielsweise zurückgewiesen werden. Auch die Kontrolle der geplanten Testpflicht bei Einreise ist nicht geregelt. Da Reisende im Schengen-Raum normalerweise nicht kontrolliert werden, kann auch nicht geprüft werden, ob jeder Einreisende einen Test auf Covid-19 hat. Die Ministerpräsidenten hatten am Dienstag eine Zwei-Test-Strategie vereinbart.
Dazu gehört eine Testpflicht bei Einreise oder binnen 48 Stunden danach. In Bayern, wo eine solche Pflicht bereits besteht, ergab eine Stichprobe der Polizei am 27. Dezember, dass jeder fünfte Einreisende keinen Test vorweisen konnte, an den regionalen Flughäfen Nürnberg und Memmingen sogar mehr als jeder zweite Fluggast. Unterdessen soll die bisherige Regelung für Einreisende aus Großbritannien und Südafrika verlängert werden. Sie stellt sicher, dass nur Bundesbürger oder in Deutschland wohnhafte Bürger einreisen dürfen, wenn sie vor Abflug einen negativen Test vorlegen, der höchstens 48 Stunden alt ist.
Bei ihnen ist die Einhaltung der Testpflicht gesichert, weil sie ohne Test schon gar kein Flugticket bekommen und weil jeder Einreisende aus einem Drittstaat an den deutschen Flughäfen kontrolliert wird.
Foto: Warteschlange für Corona-Test (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
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