Berlin - Der Bundestag hat eine Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes zur Verhinderung sogenannter Share Deals beschlossen. Der Entwurf der Bundesregierung wurde mit den Stimmen der Großen Koalition gegen die Stimmen der Opposition am Mittwoch angenommen.
Ziel des geplanten Gesetzes sei die Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen in der Grunderwerbsteuer durch verschiedene Einzelmaßnahmen, schreibt die Bundesregierung in ihrem Entwurf. Die Praxis habe gezeigt, dass es besonders im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen immer wieder gelingt, durch gestalterische Maßnahmen - wie Share Deals - die Grunderwerbsteuer zu vermeiden. "Die hiermit einhergehenden Steuermindereinnahmen sind von erheblicher Bedeutung. Es ist nicht weiter hinnehmbar, dass die durch Gestaltungen herbeigeführten Steuerausfälle von denjenigen finanziert werden, denen solche Gestaltungen nicht möglich sind."
Um künftig "missbräuchlicher Steuergestaltungen in der Grunderwerbsteuer" einzudämmen, sei zunächst geplant, die 95-Prozent-Grenze in den Ergänzungstatbeständen auf 90 Prozent abzusenken. Zudem sollen ein Ergänzungstatbestand zur Erfassung von Anteilseignerwechseln in Höhe von mindestens 90 Prozent bei Kapitalgesellschaften eingeführt und die Fristen von fünf auf zehn Jahre verlängert werden. Die Ersatzbemessungsgrundlage auf Grundstücksverkäufe soll darüber hinaus im Rückwirkungszeitraum von Umwandlungsfällen Anwendung finden. Ferner sollen die Vorbehaltensfrist auf 15 Jahre verlängert und die Begrenzung des Verspätungszuschlags aufgehoben werden.
Foto: Wohnungen (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
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