Berlin - Die CDU will in der Corona-Rezession die Möglichkeiten zur steuerlichen Verlustverrechnung für Unternehmen verbessern. So könne man zielgenau Firmen helfen, die vor der Krise Gewinne erzielt haben und nun allein Corona-bedingt Verluste schreiben, heißt es in einem Papier des Bundesfachausschusses Wirtschaft, Arbeitsplätze und Steuern, über das die "Welt am Sonntag" berichtet.

Im Frühjahr hatte die Große Koalition mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen, dass Unternehmen Verluste aus dem Jahr 2020 mit Gewinnen aus dem Jahr 2019 verrechnen können, allerdings in geringem Maß. Die Christdemokraten wollen dies nun ausweiten. Konkret will die Partei die Höchstbetragsgrenzen beim Verlustrücktrag von fünf auf 50 Millionen Euro bei Einzelveranlagung und von zehn auf 100 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung anheben. Zudem soll sich die Verlustverrechnung auf die beiden Vorjahre erstrecken.

"Das Ziel muss sein, unsere Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen und ihre Dynamik zu fördern, damit sie so schnell wie möglich zu alter Stärke zurückfindet", sagte Paul Ziemiak, Generalsekretär der CDU. Die steuerliche Verlustverrechnung sei ein ideales und passgenaues Mittel, den Unternehmen schnell über finanzielle Engpässe zu helfen. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Fritz Güntzler, einer der Initiatoren des Papiers, ruft die SPD auf, die Maßnahme zu unterstützen. Gerade kleinere Unternehmen würden von einer Ausweitung profitieren.

"Bis auf die Sozialdemokraten haben dies alle erkannt. Ich hoffe sehr, dass dies nun endlich auch die SPD und Finanzminister Olaf Scholz verstehen", sagte Güntzler. Durch die Verlustverrechnung können nach Einschätzung der Union Arbeitsplatzverluste vermieden werden. Außerdem hätten die Firmen dann mehr liquide Mittel für Zukunftsinvestitionen.

Foto: Innenstadt von Emden mit geschlossenen Geschäften (über dts Nachrichtenagentur)

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