Berlin - Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bezweifelt, dass die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) geplante Umwandlung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages DIHK in eine öffentliche-rechtliche Körperschaft mit dem Grundgesetz vereinbar ist. "Wenn der DIHK als Bundeskammer weitergehende Kompetenzen bekommt, bringt dies das Gleichgewicht zwischen Verbänden und Kammern durcheinander", sagte DGB-Vize Elke Hannack dem "Handelsblatt" (Mittwochausgabe).
"Damit würde ein dritter großer Arbeitgeberverband geschaffen", was jedoch "nicht die Aufgabe ist, die der Gesetzgeber den Kammerorganisationen zukommen lassen sollte". Stattdessen sollten die Kammern neutrale Dritte sein: "Sie haben alle Interessen ihrer Pflichtmitglieder zusammenzufassen und öffentlich zu vertreten. Die Frage wird deshalb auch sein, ob das Gesetz verfassungsrechtlich trägt." Das Gesetz soll an diesem Mittwoch im Kabinett verabschiedet werden, berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf eigene Informationen.
Neben der grundsätzlichen Kritik fürchtet der DGB auch den künftigen Einfluss des DIHK auf die Berufsbildung die bisher ausschließlich Sache der Arbeitgeber und Gewerkschaften ist. Es "besteht die Gefahr, dass der DIHK zunehmend mit Aufgaben aus dem hoheitlichen Bereich der Berufsbildung beauftragt wird, ohne dass er in irgendeiner Form gegenüber den Sozialpartnern Transparenz über seine Aktivitäten herstellen oder diese gar einbinden muss", sagte Hannack. So könne "das bisherige Konsensprinzip in der Berufsbildung übergangen oder zumindest schwer beschädigt werden".
Foto: Haus der Deutschen Wirtschaft (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
Dann unterstütze dts Nachrichtenagentur jetzt direkt: