Berlin - Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), hat für den künftigen Umgang mit Cannabis Kompromisslinien angedeutet. Man könne entsprechende Verstöße von Erwachsenen künftig nicht mehr als Straftat werten, sondern als Ordnungswidrigkeit, sagte Ludwig dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Für ältere Konsumenten könnte das Mittel der Ordnungswidrigkeit "ein möglicher Weg sein". Sie machte allerdings auch deutlich, dass die Union in der Frage der Legalisierung "nicht nachgeben" werde. FDP und Grüne treten für eine Legalisierung ein. Ludwig sagte: "Mir geht es beim Thema Cannabis ausschließlich um den Schutz der Jugendlichen, weil bis zur vollen Entwicklung des Gehirns im Alter von etwa 22 Jahren das regelmäßige Kiffen fatale Wirkungen hat."

Und sie fügte hinzu: "Cannabis ist kein harmloses Kraut. Und jede Legalisierungsdebatte führt die Jugendlichen in die Irre." Auch bei den Jugendlichen plädierte sie für eine Entkriminalisierung in bestimmten Fällen. "Es ist nicht die angemessene staatliche Antwort, schon beim ersten Cannabis-Delikt gleich die Strafrechtskeule herauszuholen", sagte sie.

"Ich plädiere dafür, dass das künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet wird, bei gleichzeitiger Verpflichtung zu einer Suchtberatung." Ludwig kritisierte zudem die Bundesländer für ihr Vorgehen bei der Legalisierung des Online-Glücksspiels. "Wenn die Länder das Online-Zocken zulassen, bevor überhaupt die geplante Aufsichtsbehörde ihren Dienst aufnimmt, ist das eine wirklich schräge Nummer." Dem Bund seien jedoch die Hände gebunden.

"Ich kann nur an die Länder appellieren, den Spielerschutz endlich ernst zu nehmen und bei Verstößen keine Toleranz walten zu lassen." Der neue Glücksspielstaatsvertrag, der am 1. Juli in Kraft tritt, erlaubt erstmals bundesweit Online-Glücksspiele. Die neue Aufsichtsbehörde, die Genehmigungen erteilt und die Regeln überwacht, soll in Halle (Saale) entstehen.

Foto: Cannabis (über dts Nachrichtenagentur)

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