Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Weg für die Anwendung des sogenannten EU-Rechtsstaatsmechanismus freigemacht. Die neuen Regeln zur Ahndung von Rechtsstaatsverstößen seien "in vollem Umfang" legal, teilten die Luxemburger Richter am Mittwoch mit.
Der Mechanismus sei auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen worden, sei mit dem Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge vereinbar und stehe insbesondere im Einklang mit den Grenzen der Zuständigkeiten der Union sowie mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit, hieß es zur Begründung. Entsprechende Klagen von Ungarn und Polen wurden abgewiesen. Damit ist es künftig möglich, EU-Mittel für Mitgliedstaaten zu kürzen, die gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen. Gegen Ungarn und Polen laufen bereits Rechtsstaatsverfahren.
Beiden Ländern könnten nach dem EuGH-Urteil Mittel im Umfang von mehreren Milliarden Euro gekürzt werden.
Foto: Europäischer Gerichtshof (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
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