Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Deutschland im Zusammenhang mit der jahrelangen Überschreitung von Grenzwerten für Stickstoffdioxid verurteilt. Damit sei EU-Recht gebrochen worden, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag.

Die EU-Kommission hatte die Klage gegen Deutschland wegen zu hoher Stickstoffdioxid-Werte im Jahr 2018 eingereicht. Der Vorwurf lautete, dass keine geeigneten Maßnahmen ergriffen worden seien, um die Zeiträume, in denen die Grenzwerte überschritten werden, so kurz wie möglich zu halten. Konkret soll Deutschland in insgesamt 26 Gebieten den Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid seit 2010 systematisch und fortdauernd überschritten haben. Zuletzt hatte sich die Luftqualität in Deutschland allerdings teilweise deutlich verbessert.

Ursache dafür dürfte unter anderem auch die Coronakrise sein. Der Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Für das Jahr 2020 stellte das Umweltbundesamt nur in sechs Städten Grenzwertüberschreitungen fest, darunter München, Stuttgart und Hamburg.

Foto: Luft-Messstation (über dts Nachrichtenagentur)

Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?

Dann unterstütze dts Nachrichtenagentur jetzt direkt: