Berlin - Experten haben sich unter Bedingungen für einen längeren Firmen-Insolvenzschutz offen gezeigt. "Wenn weitere Finanzhilfen gewährt werden, dann ist es sinnvoll, auch die Antragspflichten auszusetzen, solange das Geld noch nicht geflossen ist", sagte Christoph Niering vom Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands dem "Handelsblatt" (Freitagausgabe).
Von zentraler Bedeutung sei dann aber auch, den Kreis der Begünstigten und den Umfang der neuen Finanzhilfen klar zu definieren. "Sonst entsteht erneut der falsche Eindruck, dass die Antragspflicht für alle Unternehmen ausgesetzt ist." Der Insolvenzverwalter Lucas Flöther, der auch Vorsitzender des Gravenbrucher Kreises führender Sanierungsexperten ist, sieht es ähnlich: "Grundsätzlich ist eine weitere Aussetzung der Insolvenz-Antragspflichten vertretbar, aber nur unter eng gesetzten Bedingungen", sagte er dem "Handelsblatt". Dazu zählt für ihn, dass der Insolvenzschutz weiterhin nur für solche Corona-geschädigte Unternehmen gelten dürfe, die begründet Hilfen beantragt und sie nicht rechtzeitig bekommen hätten, "damit aber überlebensfähig wären".
Außerdem dürfe eine weitere Aussetzung der Antragspflicht "für nur noch eine sehr begrenzte Zeit erfolgen - also nicht bis zum Herbst oder gar noch länger". Ohne einer Verlängerung des Insolvenzschutzes rechnet Niering mit einem "spürbaren Anstieg" der Unternehmensinsolvenzen. "Das ist dann auch ein Teil der von vielen geforderten Rückkehr zur Normalität", sagte er. Wichtig sei, dass die staatlichen Hilfen nicht plötzlich eingestellt würden, sondern der Fokus auch darauf gerichtet werde, Veränderungsprozesse über die vorhanden Sanierungsinstrumente des Insolvenzverfahrens zu begleiten.
"Erfahrungsgemäß erwischt es viele Unternehmen erst auf dem Weg aus der Krise heraus, weil sie einfach nicht mehr die Mittel haben, um den Neustart zu finanzieren."
Foto: Hinweisschild an einer geschlossenen Bar (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
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