Bonn - Im Streit zwischen dem Bund und 62 Maskenhändlern hat das Landgericht Bonn am 9. Februar einen Hinweisbeschluss erlassen, der für den Bund teuer werden könnte. Das berichtet der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe.
Die Händler hatten im vergangenen März und April am sogenannten Open-House-Verfahren des Gesundheitsministeriums teilgenommen. Darin verpflichtete sich der Bund, alle Masken, die bis Ende April angeliefert werden, zum Stückpreis von bis zu 4,50 Euro netto zu kaufen. Er nahm dann aber einige Ware nicht ab, sei es, weil es angeblich Qualitätsmängel gab oder weil zu spät geliefert worden war. Die Händler vermuten dagegen, der Bund habe ihr Angebot zurückgewiesen, weil insgesamt zu viele Masken offeriert wurden.
Bisher ging das Gericht davon aus, dass der Bund bei Mängeln keine Frist zur Nachbesserung setzen musste. "Nach erneuter Beratung hält es die Kammer aber für möglich", dass sich der Bund darauf "nicht mehr berufen kann", wenn er sich "widersprüchlich verhält", heißt es nun im Hinweis. Das könne vor allem dann zutreffen, wenn er manchen Händlern die Chance zur Nachbesserung und späteren Lieferung eingeräumt habe, anderen aber nicht. Genau das, so der Düsseldorfer Anwalt Christian Lüpke, der mehr als ein Dutzend Händler vertritt, sei aber der Fall gewesen.
Der Bund habe Lieferungen bis in den Herbst gestreckt. Tatsächlich ist in einer Präsentation des Bundesdienstleisters EY aus dem Frühjahr 2020 die Rede von "Lieferzeitraum verlängern" und "Anlieferung auch nach 30.4. avisieren" - für Händler, deren Ware später noch angenommen werden sollte. Der Bund hat sich dazu im Verfahren noch nicht geäußert und hat nun vier Wochen Zeit dafür.
Foto: Land- und Amtsgericht Bonn (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
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