Berlin - Rechtspolitiker von SPD und Union prüfen ein gesetzliches Verbot von Sonderrechten für Menschen mit Corona-Impfung. "Die SPD-Fraktion prüft derzeit gesetzliche Maßnahmen, wie Ungleichbehandlungen von Nicht-Geimpften und Geimpften durch die Privatwirtschaft ausgeschlossen werden könnten", sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, der "Welt" (Dienstagausgabe).

"Es ist nicht hinnehmbar, dass Fluggesellschaften nur Geimpfte mitnehmen oder Restaurants Nicht-Geimpften den Zutritt verwehren. Eine solche Sonderregelung würde zu Spaltungen in der Gesellschaft führen." Wenn die für Februar vom Impfstoffhersteller Biontech angekündigten Erkenntnisse zeigen, dass Geimpfte ansteckend sind, dann wäre eine Ungleichbehandlung epidemiologisch nicht zu rechtfertigen, sagte Fechner weiter. In Betracht käme dann eine Ergänzung im Bürgerlichen Gesetzbuch, die die Zulässigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) regelt.

"Hier könnte man festlegen, dass zum Beispiel AGBs unzulässig sind, die den Transport von Personen an den Impfstatus knüpfen." Auch "eine Klarstellung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dass niemand benachteiligt werden darf, der sich nicht impfen lässt", sei denkbar. Volker Ullrich, rechtspolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe, sagte der "Welt": "Für den Staat gilt schon heute ein allgemeines Diskriminierungsverbot. Es verbietet sich deswegen von vornherein, zum Beispiel im ÖPNV nach Geimpften und Nicht-Geimpften zu unterscheiden. Im privaten Bereich gibt es hingegen eine Regelungslücke, die wir adressieren müssen."

Kein Restaurant dürfe etwa Menschen wegen ihrer Herkunft abweisen. "Ein Diskriminierungsverbot von Nicht-Geimpften ist allerdings bislang nicht gesetzlich geregelt." Sebastian Bickerich, Sprecher der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, sagte, rechtlich gesehen gebe es im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz bislang keine Handhabe für Nicht-Geimpfte, gegen mögliche Ungleichbehandlungen bei Alltagsgeschäften vorzugehen.

"Das Gesetz formuliert sechs konkrete Diskriminierungsgründe, in denen Ungleichbehandlungen verboten sind - dazu zählen beispielsweise Behinderungen. Wenn der Gesetzgeber dafür Vorsorge treffen wollte, dass Nicht-Geimpften keine Nachteile entstehen, müsste er das konkret regeln", sagte Bickerich der "Welt". Der Geschäftsführer des Deutschen Tourismus-Verbandes, Norbert Kurz, sagte derselben Zeitung, der Deutschlandtourismus brauche für den Neustart "eine Strategie, die Öffnungsperspektiven nach differenzierten Inzidenzen formuliert und dabei Schnelltests, Impfungen und auch überprüfte Sicherheit durch ein bundesweites Hygienesiegel einbezieht". So könne die Branche eine Perspektive für 2021 erhalten und Reisen und Urlaub könnten wieder möglich sein, so Kurz.

"Wir diskutieren derzeit im Verband verschiedene Ansätze, die wir im Januar vorstellen wollen."

Foto: Corona-Impfzentrum (über dts Nachrichtenagentur)

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