Berlin - Kurz vor Beginn der Pandemie-Gespräche von Bund und Ländern fordern die Grünen eine deutliche Ausweitung der Corona-Hilfen für Arbeitnehmer und Unternehmen. So sollen Betriebe, die wegen Corona schließen mussten, volle 100 Prozent des entgangenen Umsatzes erstattet bekommen, wie aus einem gemeinsamen Forderungskatalog der Führungen von Partei und Bundestagsfraktion hervorgeht, über den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben) berichten.

Das Papier ist unter anderem von den Parteichefs Annalena Baerbock und Robert Habeck sowie von den Fraktionsvorsitzenden Katrin Göring-Eckardt und Anton Hofreiter unterzeichnet. Darin fordern die Grünen zudem, das Kurzarbeitergeld für Beschäftigte in Jobs mit geringem Einkommen auf 90 Prozent des Nettolohns anzuheben. Derzeit liegt es je nach Dauer der Kurzarbeit zwischen 60 und 80 Prozent. Wer Kinder hat, erhält jeweils sieben Prozent mehr.

In dem Forderungskatalog kritisieren die Grünen das wirtschaftspolitische Krisenmanagement der Bundesregierung. "Es ist unverantwortlich, dass Unternehmen, die seit Wochen null Einnahmen haben, bis heute, Anfang Februar, nicht einmal einen Antrag auf Wirtschaftshilfen stellen konnten", heißt es dort. Zudem habe "das Hilfen-Chaos der letzten Monate", zu einer großen Verunsicherung und Unübersichtlichkeit geführt. Die Grünen machen dafür vor allem Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) verantwortlich.

Die beiden hätten "fatalerweise immer wieder auf zeitlich befristete Programme mit ständig wechselnden Konditionen und komplizierten Antragsbedingungen gesetzt", schreiben die Unterzeichner. Auch seien viele Unternehmen "bei zu hohen Zugangshürden durchs Raster gefallen". Die Grünen-Spitzen verlangen ferner, dass Betriebe über die Hilfen neben den Umsatzausfällen auch Personalkosten in größerem Rahmen als bisher abrechnen können. Zudem sollen Firmen bis zur Auszahlung der staatlichen Hilfen Abschlagszahlungen in Höhe von 75 Prozent der beantragten Summe erhalten.

Unternehmen, die Gewerberäume gekauft und über Kredite finanziert haben, sollen überdies die monatlichen Tilgungsraten über die staatlichen Hilfen abrechnen können. Diese Hilfe soll nach Vorstellungen der Grünen als staatlicher Kredit gewährt und später zinsfrei zurückgezahlt werden können. Ferner soll beim Kriseninstrument des Verlustrücktrags der Zeitraum ausgeweitet werden. So soll für Verluste des Jahres 2020 ein Rücktrag auf bis zu vier Jahre, also maximal bis 2016, gelten.

Foto: Hinweisschild für Abholung (über dts Nachrichtenagentur)

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