Berlin - Der Handelsverband HDE fordert, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht über Ende April hinaus zu verlängern. Eine verlängerte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sei auch mit Blick auf die Gläubigerinteressen "angemessen und dringend geboten", sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth dem "Handelsblatt" (Donnerstagsausgabe).
Dabei gehe es insbesondere darum, Insolvenzen wegen verzögerter Gewährung und Auszahlung staatlicher Unterstützungsleistungen zu verhindern. "Die Einzelhändler können nicht auch noch an dieser Stelle einseitig für die staatliche Corona-Politik in Haftung genommen werden." Der Bundestag hatte die Insolvenzantragspflicht Anfang des Jahres für Unternehmen mit einem Anspruch auf Corona-Hilfen bis Ende April ausgesetzt. Der HDE sei sich darüber im Klaren, dass die wiederholte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht "ordnungspolitisch nicht unproblematisch" sei, sagte Genth.
Schließlich seien auch Gläubigerinteressen betroffen. "Andererseits sind gesunde Einzelhandelsgeschäfte seit Monaten aufgrund staatlicher Restriktionen geschlossen, ohne dass der Umfang staatlicher Unterstützungsleistungen bisher abschließend geklärt werden konnte." Dies betreffe insbesondere Zahlungsansprüche nach der November- beziehungsweise Dezemberhilfe, "auf die nach unserer Auffassung auch Einzelhandelsunternehmen auf Basis des Gleichbehandlungsgrundsatzes einen Anspruch haben". Die Zahlungen im Rahmen der Überbrückungshilfe III würden die Unternehmen zudem häufig nicht rechtzeitig bis Ende April erreichen.
"Die Anspruchsvoraussetzungen wurden schließlich erst Mitte März abschließend geklärt", so Genth. Mitte März sei dann auch erst die Bearbeitung der Anträge aufgenommen worden. Die Antragsfrist laufe zudem noch. "Die Solvenz der Einzelhandelsunternehmen ist damit von externen Faktoren abhängig."
Foto: Wegen Coronakrise geschlossener Laden (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
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