Berlin - Immer mehr Bundesländer kündigen einen harten Lockdown an, bei dem auch Geschäfte schließen sollen. Der Einzelhandel kann allerdings nicht auf die großzügigen Dezemberhilfen hoffen, bei denen geschlossene Unternehmen bis zu 75 Prozent des Vorjahresumsatzes erhalten, berichtet das "Handelsblatt" (Freitagausgabe) unter Bezugnahme auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen.
"Mit der November- und Dezemberhilfe unterstützt die Bundesregierung diejenigen Branchen, die von den Schließungsanordnungen der Länder auf Grundlage der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz unmittelbar oder mittelbar betroffen sind", schreibt Wirtschaftsstaatssekretär Ulrich Nußbaum in der Antwort an die Grünen. "Sie richten sich jedoch nicht an Unternehmen, die von regionalen oder lokalen Schließungen betroffen sind." Stattdessen sollen die Einzelhändler durch die so genannte Überbrückungshilfe unterstützt werden. "Diese Unternehmen können jedoch, sofern sie die Antragskriterien erfüllen, Unterstützung durch die Überbrückungshilfe II beantragen", schreibt Nußbaum.
"Darüber hinaus werden im Rahmen der ab Januar vorgesehenen Überbrückungshilfe III auch diejenigen Unternehmen diese Unterstützung beantragen können, die entweder im November oder im Dezember 2020 oder in beiden Monaten mindestens 40 Prozent Umsatzeinbußen gegenüber den Vorjahresmonaten November bzw. Dezember 2019 zu verzeichnen haben", heißt es in dem Schreiben des Wirtschaftsstaatssekretärs. Die Überbrückungshilfen sind allerdings nicht so großzügig wie die Novemberhilfen, bei denen Unternehmen bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes vom Staat ersetzt bekommen. Derzeit laufen noch letzte Abstimmungsgespräche zwischen Finanz- und Wirtschaftsressort, berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf Regierungskreise. Die Grünen-Wirtschaftspolitikerin Katharina Dröge, die die Anfrage ans Wirtschaftsministerium gestellt hatte, kritisierte die Pläne der Bundesregierung.
"Es muss einen Automatismus geben, dass Unternehmen Notfallhilfen bekommen, wenn sie von Schließungen betroffen sind", sagte Dröge dem "Handelsblatt". Dabei sei es egal ob wegen eines bundesweiten, landesweiten oder regionalen Shutdowns. "In einer existenzbedrohenden Situation brauchen Unternehmen Sicherheit." Dass die Bundesregierung den Unternehmen diese Sicherheit nicht bieten wolle, sei fatal.
"Im Shutdown muss sichergestellt sein, dass jedes Unternehmen 100 Prozent der Betriebskosten erstattet bekommt und Soloselbstständige und Kleinstunternehmen zusätzlich einen Unternehmerlohn erhalten."
Foto: Maskenpflicht in der Innenstadt von Emden (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
Dann unterstütze dts Nachrichtenagentur jetzt direkt: