Berlin - Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat sich skeptisch zu einer Erlaubnis für Arbeitgeber geäußert, den Impfstatus ihrer Beschäftigten abzufragen. Er frage sich, auf welcher Rechtsgrundlage eine solche Regelung umgesetzt werden könnte, sagte Heil am Dienstag im RBB-Inforadio.
Der Arbeitsschutz gebe das wegen der Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten nicht her. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte zuvor gesagt, er könne sich eine solche Möglichkeit vorstellen, um den Corona-Schutz am Arbeitsplatz zu erhöhen. "Wenn Jens Spahn einen konkreten Gesetzesvorschlag für das Infektionsschutzgesetz macht, dann kann ich mir das angucken", so Heil. In der Realität gebe es auch schon Möglichkeiten über die 3G-Regel.
Wenn zum Beispiel Restaurants diese Regel nutzten, dann müssten sie natürlich nicht nur ihre Gäste fragen, ob sie genesen, geimpft oder getestet seien, sondern auch ihre Kollegen. Er warte nun zunächst ab, "ob Herr Spahn nur einen Spruch in einer Talk-Show gemacht hat, oder ob der Kollege einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag hat". Es gelte aber, vorsichtig mit den Arbeitnehmerrechten zu sein, was die informationelle Selbstbestimmung betrifft: "Bei Gesundheitsdaten muss man das ja zu Ende denken. Deshalb: Wenn es einen konkreten Vorschlag gibt, werden wir uns das ansehen, ob ein Dammbruch da ist oder nicht. Wenn es hilft, ja. Aber die Debatte abstrakt zu führen und mal aus dem Ärmel zu schütteln, ohne einen gesetzgeberischen Vorschlag, finde ich auch in diesen Zeiten in einem Rechtsstaat nicht richtig."
Foto: Erstimpfung mit Astrazeneca, Zweitimpfung mit Biontech/Comirnaty (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
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