Wiesbaden - Wegen der schleppenden Auszahlung der Corona-Hilfen will Hessen per Bundesratsinitiative die Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige oder überschuldete Unternehmen noch bis März aussetzen. "Das Land hat sich entschlossen, im Bundesrat tätig zu werden und auf eine entsprechende Änderung des Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes hinzuwirken", sagten Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) und Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) dem "Handelsblatt".

Aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit – die aktuelle Regelung läuft am 31. Januar aus – will die Landesregierung eine entsprechende Initiative schon am Montag in die Sondersitzung des Bundesrates einbringen und das Thema auf die Tagesordnung setzen. Im Anschluss müsste rasch ein entsprechender Gesetzesbeschluss im Bundestag gefasst werden, um eine Verlängerung der Frist zu bewirken. "Wir wissen, dass das Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit von Unternehmen ein hohes Gut und für ein funktionierendes Wirtschafssystem unabdingbar ist", erklärten die Minister. "Deshalb plädieren wir für eine moderate Verlängerung der Ende Januar nach geltender Rechtslage auslaufenden Regelung um zunächst zwei Monate und erinnern daran, dass die Aussetzung nur für die Unternehmen gilt, die staatliche Hilfsgelder erwarten und durch diese einen Insolvenzantrag vermeiden könnten."

Al-Wazir und Boddenberg begründeten ihren Vorstoß damit, dass verhindert werden solle, dass grundsätzlich gesunde Unternehmen durch die Coronakrise in die Insolvenz rutschen. "Aus diesem Grund fordern wir den Bund auf, unverzüglich zu handeln", betonten die Minister. Abhilfe könne nur eine Fortführung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht über den 31. Januar 2021 hinaus schaffen. "Es wäre ja absurd, wenn ein Unternehmen einen berechtigten Antrag auf Hilfsgelder gestellt hat, dieses Geld die Insolvenz verhindern würde, aber wegen der verzögerten Auszahlung trotzdem Insolvenz anmelden muss", warnten Al-Wazir und Boddenberg.

"Dieser Schritt wäre nicht mehr rückgängig zu machen, weil die Hilfsgelder an ein Unternehmen in einem Insolvenzverfahren nicht mehr ausgezahlt werden dürften."

Foto: Amtsgericht (über dts Nachrichtenagentur)

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