Berlin - Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zweifelt nicht an der Rechtmäßigkeit der geplanten Ausgangssperren im Infektionsschutzgesetz. "Ohne jeden Zweifel ist die jetzt gefundene Regelung verfassungsgemäß", sagte Seehofer dem "Spiegel".

Das Urteil seiner Juristen sei eindeutig ausgefallen. Seehofer erinnert auch daran, dass es nicht darum gehe, Menschen zu gängeln, die abends ihren Hund ausführen wollen. Laut der vom Kabinett vorgeschlagenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes, das eine bundeseinheitliche "Notbremse" vorsieht, nachdem in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt drei Tage lang ein Inzidenzwert über 100 erreicht wurde, sind auch nächtliche Ausgangssperren zwischen 21 Uhr und 5 Uhr geplant. Die Regelung ist nicht nur unter Bundestagsabgeordneten umstritten, sondern auch bei Verfassungsexperten.

"Ich bin mir sicher, dass die Änderungen am Infektionsschutzgesetz angefochten werden. Das betrifft vor allem die Ausgangssperre", sagte der Regensburger Verwaltungsrechtler Thorsten Kingreen dem "Spiegel". "Wir wissen nicht genau, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden würde, es gibt gegenläufige Gerichtsentscheidungen. Aber angesichts der Tiefe des Grundrechtseingriffs habe ich verfassungsrechtliche Bedenken."

Foto: Licht in Wohnungen (über dts Nachrichtenagentur)

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