Düsseldorf - Die Debatte um gesetzliche Auszeiten für Vorstände börsennotierter Unternehmen im Fall von Krankheit oder Schwangerschaft gewinnt an Fahrt. Die Justizministerkonferenz der Länder beschäftigt sich in dieser Woche mit einem Vorstoß aus Nordrhein-Westfalen (NRW), Hamburg, Sachsen und dem Saarland, per Gesetz eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch auf der Führungsebene von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften zu ermöglichen, berichtet das "Handelsblatt" (Mittwochausgabe).
"Das geltende Recht lässt es heute nicht einmal zu, dass Frauen als Vorstand einer Aktiengesellschaft schwanger werden, ohne Haftungsrisiken gegenüber Gläubigern oder Anteilseignern einzugehen", sagte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) dem "Handelsblatt". Auch Eltern, die sich nach der Geburt um ihren Nachwuchs kümmern, müssten sich stets um ihre Haftung sorgen, wenn sie in leitender Position tätig seien. "Dieser Rechtszustand ist für eine familienfreundliche, gleichberechtigte Gesellschaft nicht hinnehmbar und muss dringend reformiert werden", so der Minister. "Ein modernes Vorstands- und Leitungsrecht wäre nicht nur zeitgemäß, sondern im internationalen Vergleich auch ein echter Standortfaktor."
Die Länder wollen ihre Initiative bei der Justizministerkonferenz der Länder am 26. November in Bremen einbringen. "Ziel muss eine moderne und ausgeglichene Gesetzgebung sein, die das auch abbildet, was Politik immer vorbetet: Familie und Beruf besser zu vereinbaren und Frauen stärker in Führungspositionen zu bringen", sagte die Hamburger Justizsenatorin, Anna Gallina (Grüne), dem "Handelsblatt". Konkret geht es etwa um ein "Recht auf zeitlich begrenztes Ruhen des Mandats ohne Haftungsrisiko und mit dem automatischen Wiederaufleben des Vorstandsamts", wie der saarländische Justiz-Staatssekretär Roland Theis (CDU) sagte. "Damit ebnen wir nicht nur den Weg für Frauen und Männer, sich nicht zwischen Kind und Karriere entscheiden zu müssen", sagte Theis der Zeitung.
"Davon geht auch eine Vorbildwirkung in Unternehmen und Gesellschaft aus und es macht unser Land kinderfreundlicher." Nach Vorstellung der Länder sollen die Regelungen nicht nur Aktiengesellschaften betreffen. "Auch GmbH-Geschäftsführerinnen und Vorständinnen von Genossenschaften sollten erfasst werden", sagte die sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne) dem Blatt. "Die Regelung soll sich zudem nicht nur auf Mutterschutzzeiten, sondern auch auf Erziehungs- und Pflegezeiten erstrecken."
NRW-Justizminister Biesenbach ergänzte, es reiche nicht, über eine Erhöhung der Frauenquote in Leitungspositionen nur zu reden. "Wenn wir es mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ernst meinen, müssen wird unser Recht modernisieren, auch wenn es um Leitungspositionen in Aktiengesellschaften oder Großunternehmen geht."
Foto: Mutter mit Kinderwagen (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
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