Berlin - Künftig soll das Richtergesetz bestimmen, dass "die Vermittlung der Pflichtfächer" des juristischen Studiums "auch in Auseinandersetzung mit dem NS-Unrecht" erfolgt. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) schreibt in einem Gastbeitrag für die FAZ, die nationalsozialistische Diktatur stehe "auch für eine in der Geschichte der Moderne einzigartige Pervertierung des Rechts".

Doch In den obligatorischen Lehrveranstaltungen spiele die Auseinandersetzung mit dem NS-Unrecht kaum eine Rolle - wie Studenten bestätigen. "Gerade für ein Land, das sich so viel auf seine Erinnerungskultur zugutehält, ist dies ein Versäumnis", so Lambrecht. Natürlich bilde sich ein Berufsethos nicht allein durch bestimmte universitäre Lehrinhalte aus. "Bildung, auch das lehrt uns der Blick auf den Nationalsozialismus, immunisiert nicht gegen Barbarei. Aber die juristische Ausbildung kann Fähigkeiten vermitteln, mit denen sich die Werte des demokratischen Verfassungsstaats gegen Angriffe verteidigen lassen."

Insbesondere könne es die angehenden Juristen dazu befähigen, das positive Recht und die Rechtspraxis kritisch zu reflektieren und die Ideologieanfälligkeit des Rechts und sein Missbrauchspotential zu erkennen, so Lambrecht in der FAZ.

Foto: Justicia (über dts Nachrichtenagentur)

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