Berlin - Das Bundeskabinett hat die Formulierungshilfen zu einem Entwurf für ein neues Sozialschutz-Paket beschlossen. Damit sollen sowohl der Corona-Zuschlag für Leistungsberechtigte der Grundsicherungssysteme als auch weitere Maßnahmen gesetzlich festgelegt werden, die die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie für besonders hilfsbedürftige Menschen abmildern, hieß es in einer Mitteilung des Arbeitsministeriums am Dienstagnachmittag.
Der Entwurf wird nun durch die Koalitionsfraktionen in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht, das Gesetz soll am 1. April 2021 in Kraft treten. "Die Corona-Pandemie ist für die Menschen in unserem Land eine enorme Belastung. Besonders hilfsbedürftige Menschen werden durch die lang andauernden Maßnahmen besonders hart getroffen und brauchen jetzt konkrete Unterstützung", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Mit kostenlosen FFP2-Masken und der Kostenübernahme für digitale Endgeräte dort, wo die Schulen diese nicht zur Verfügung stellen, seien konkrete Maßnahmen für viele Betroffene in die Wege geleitet.
"Darüber hinaus stärken wir jetzt mit dem Sozialschutz-Paket III den Sozialstaat in der Pandemie weiter. Mit dem Corona-Zuschlag von 150 Euro mildern wir die Belastungen der lang anhaltenden Maßnahmen für Menschen ab, die Grundsicherung beziehen", so der Sozialdemokrat. Man verlängere den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung und nehme den Menschen die Sorgen vor dem Verlust der Wohnung oder des Ersparten. "Diese und die weiteren Maßnahmen des Sozialschutz-Pakets unterstützen Menschen konkret, die auf staatliche Hilfe angewiesen sind. Das ist wichtig, um den sozialen Zusammenhalt in unserem Land zu stärken", sagte der Arbeitsminister.
Foto: Rednerpult im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
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