Karlsruhe - Die gesetzlichen Regelungen zur Aufenthaltsüberwachung ehemaliger Straftäter mithilfe einer elektronischen Fußfessel sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 01. Dezember 2020 hervor, der am Donnerstag veröffentlicht wurde.
Demnach liege zwar ein "tiefgreifender Grundrechtseingriff" insbesondere in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht vor. Gleichwohl sei dieser Grundrechtseingriff aufgrund des "Gewichts der geschützten Belange" zumutbar und stehe nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der Rechtsgüter, deren Schutz die elektronische Aufenthaltsüberwachung bezwecke, so die Karlsruher Richter. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung war zum 1. Januar 2011 eingeführt worden. Seitdem können Straftäter nach der Haft mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden.
Betroffen sind Personen mit negativer Rückfallprognose.
Foto: Bundesverfassungsgericht (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
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