Berlin - Bei der geplanten Einführung eines neuen Straftatbestandes zur besseren Strafverfolgung von Absendern von Hasszuschriften sind Politiker von Union und SPD uneins darüber, welche Gruppen mit dem geplanten Gesetz zur "verhetzenden Beleidigung" besser geschützt werden sollen. Aus Unionssicht sei "eine Begrenzung des Tatbestandes der `verhetzenden Beleidigung` auf die im Nationalsozialismus verfolgten Gruppen wie Juden, Homosexuelle oder Sinti und Roma richtig", sagte der Rechtsexperte und Vize-Fraktionsvorsitzende der Union im Bundestag, Thorsten Frei, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben).
"Angesichts der deutschen Geschichte ist diese Eingrenzung auch rechtlich geboten und sinnvoll." Es sei wichtig, der "zunehmenden Hetze im Internet und dem Hass gegen Minderheiten und anderen Gruppen in Deutschland entschlossen entgegenzutreten", so Frei. Zugleich sagte er, dass der geplante Tatbestand der "verhetzenden Beleidigung" nicht "ausufern" solle. "Es nützt kein neues Gesetz, wenn Polizei und Justiz bei der Bearbeitung der Fälle nicht hinterherkommen", sagte der CDU-Politiker. Kritik an der Eingrenzung des geplanten neuen Gesetzes zur Strafverfolgung von Verfassern von Hasszuschriften kommt aus der SPD: "Es darf nicht sein, dass einzelne Gruppen trotz des neuen Gesetzes ungeschützt bleiben", sagte der Rechtsexperte der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, den Funke-Zeitungen. "Gerade beim Attentat von Hanau wurden Muslime getötet, und insbesondere Muslime sind immer wieder von Hass und Angriffen in Deutschland betroffen. Auch sie zu schützen, muss das Ziel der neuen Gesetzesoffensive sein." Aus SPD-Sicht sei es wichtig, den neuen Straftatbestand der "verhetzenden Beleidigung" "so weit zu fassen, dass sein Schutzbereich alle Bevölkerungsgruppen erfasst". Denn viele Gruppen seien Ziel von Hass in Deutschland, darunter Juden und Muslime, aber auch Menschen mit Behinderungen oder Homosexuelle. In einem Maßnahmen-Katalog zum stärkeren Kampf gegen Rechtsextremismus hatte die Bundesregierung auch die Einführung des neuen Straftatbestandes der "verhetzenden Beleidigung" beschlossen. Auf diese Weise sollen Personen und Verbände nach Ansicht von Experten besser vor antisemitischer oder rassistischer Hetze geschützt werden. "Es gibt eine Lücke im deutschen Gesetz, die Verfasser von Drohmails ungestraft davonkommen lässt, weil weder der Straftatbestand der Beleidigung noch der Straftatbestand der Volksverhetzung greift", sagte der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, den Funke-Zeitungen.
Demnach fehlt für die Strafverfolgung im Rahmen einer Volksverhetzung oftmals die Gefährdung des "öffentlichen Friedens", weil Hassmails und Briefe direkt an die Personen und Verbände verschickt werden. Auch eine Beleidigung ist als Straftatbestand oftmals nicht gegeben, wenn in den Hassmails ganze Gruppen beschimpft oder bedroht werden - und nicht einzelne Personen. "Diese Strafbarkeitslücke muss geschlossen werden, damit die Demokratie gegen Radikale wehrhaft bleibt", sagte der Antisemitismusbeauftragte.
Foto: Nutzer an einem Computer (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
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