Berlin - Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) hält das erweiterte Infektionsschutzgesetz für verfassungswidrig. "Der Rechtsweg ist massiv verkürzt worden", sagte der FDP-Politiker der "Welt am Sonntag".

Gegen das neue Infektionsschutzgesetz könne man keine Verwaltungsgerichte mehr anrufen, sondern müsse immer direkt zum Bundesverfassungsgericht gehen. Ziel der Regierung sei es gewesen, "nicht nur die Bürger mit teils fragwürdigen Maßnahmen zu drangsalieren, sondern ihnen auch den Weg zu den Oberverwaltungsgerichten zu versperren". Kubicki forderte unterdessen, die Möglichkeit der Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht für Oppositionsparteien zu erleichtern. "Es gab einmal eine Zeit, in der die Große Koalition 80 Prozent der Abgeordneten stellte. Die Koalition hatte sich damals freiwillig verpflichtet, dass sie die Mehrheit für den Fall herstellen, dass sich zwei Fraktionen zur Normenkontrollklage entschließen. In meinem Land Schleswig-Holstein reichen ebenfalls zwei Fraktionen aus. Das sollte künftig die Regel werden", sagte Kubicki der Zeitung.

Foto: Justicia (über dts Nachrichtenagentur)

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