Braunschweig - Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat in diesem Jahr bereits in 124 Fällen Bußgelder gegen Fluggesellschaften verhängt, die Ticketkosten für coronabedingt stornierte Flüge nicht fristgerecht zurückgezahlt haben. Das teilte eine Sprecherin der Behörde auf Anfrage des "Handelsblatts" mit.
Im gesamten Vorjahr waren es 51 Bescheide. Keine Angaben machte die Behörde zur Höhe der Bußgelder und zu den betroffenen Airlines. Angesichts Tausender gestrichener Flüge infolge der Coronakrise registrierte das LBA eine Vielzahl von Verbraucherbeschwerden über Airlines - allerdings deutlich weniger als im Vorjahr. Demnach fielen in diesem Jahr 1.108 Beschwerden (2020: 3.365) wegen Nichtbeförderung beziehungsweise Annullierung oder Verspätung in die Zuständigkeit der Behörde.
Von diesen Beschwerden betrafen nach Angaben der Sprecherin 664 vermeintliche Verstöße gegen die gesetzlich vorgegebene Frist von sieben Tagen für die Ticketrückerstattung von gestrichenen Flügen. Der Grünen-Verbraucherpolitikerin Tabea Rößner hält die Zahl der verhängten Bußgelder für "äußerst gering" angesichts der zahlreichen Beschwerden von Fluggästen und der monatelangen Verschleppung von Rückerstattungen durch viele Airlines. "Ich kann nur hoffen, dass das Luftfahrt-Bundesamt den möglichen rechtlichen Rahmen für die Festlegung der Bußgelder voll ausgeschöpft hat, um auch für die Zukunft general-präventiv zu wirken, um dieser inakzeptablen Geschäftspraxis einen Riegel vorzuschieben", sagte Rößner der Zeitung.
Foto: Frau vor Informationstafel am Frankfurter Flughafen (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
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