Bonn - Die Bundesnetzagentur hat das Verfahren zur Zertifizierung der Nord Stream 2 AG als Unabhängiger Transportnetzbetreiber vorläufig ausgesetzt. Das teilte die Behörde am Dienstag mit.

Demnach sei man nach eingehender Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Zertifizierung nur dann in Betracht komme, wenn der Betreiber in einer Rechtsform nach deutschem Recht organisiert sei. Die Nord Stream 2 AG mit Sitz in Zug in der Schweiz hatte sich entschlossen, nicht die bestehende Gesellschaft umzuwandeln, sondern eine Tochtergesellschaft nach deutschem Recht nur für den deutschen Teil der Leitung zu gründen. Diese Tochtergesellschaft soll Eigentümerin des deutschen Teilstücks der Pipeline werden und dieses betreiben. Die Tochtergesellschaft muss dann selbst die Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes an einen Unabhängigen Transportnetzbetreiber erfüllen.

Das Zertifizierungsverfahren bleibe so lange ausgesetzt, bis die Übertragung der wesentlichen Vermögenswerte und personellen Mittel auf die Tochtergesellschaft abgeschlossen sei, so die Bundesnetzagentur. Erst dann werde man in der Lage sein, die neu vorgelegten Unterlagen der Tochtergesellschaft als neuer Antragstellerin auf ihre Vollständigkeit hin zu prüfen. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt seien, könne man die Prüfung innerhalb des verbleibenden Restes der vom Gesetz vorgesehenen viermonatigen Frist fortsetzen, einen Entscheidungsentwurf erstellen und wie durch Binnenmarktrecht vorgesehen der Europäischen Kommission zur Stellungnahme zu übermitteln.

Foto: Bau von Nord Stream 2 (über dts Nachrichtenagentur)

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