Münster - Nach der vorläufigen Außervollzugsetzung der Beschränkungen für den Einzelhandel in NRW hat die Landesregierung am Montagnachmittag neue Regeln beschlossen. Eine angepasste Coronaschutzverordnung sei erlassen worden, teilte das NRW-Gesundheitsministerium mit.

Demnach werden die Maßgaben des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts "konsequent umgesetzt". Die insgesamt als "verhältnismäßig" eingestuften Beschränkungen für den Einzelhandel bleiben demnach weiterhin bestehen. Dies gilt vor allem für die Beschränkungen in den Geschäften, die erst seit dem 8. März mit Terminvereinbarung und einer Personenbegrenzung öffnen dürfen. Aus Gleichheitsgründen seien jetzt auch für Schreibwarenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkte Terminvereinbarungslösungen vorgesehen, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Alles Weitere sei nach der Ministerpräsidentenkonferenz am Montag zu entscheiden.

Foto: Corona-Hinweisschild im Einzelhandel (über dts Nachrichtenagentur)

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