Düsseldorf - Als erstes Bundesland nennt NRW ein konkretes Datum, an dem Clubs und Diskotheken wieder ihren Innenbereich für Tanzveranstaltungen öffnen können. Ab 1. September soll dies bei einer stabilen 7-Tages-Inzidenz von unter 35 möglich sein, die sowohl in der jeweiligen Kommune als auch landesweit erreicht werden muss.
Erlaubt sind dann Veranstaltungen auch in geschlossenen Räumlichkeiten und auch mit mehr als 100 Personen, wenn ein Negativtestnachweis und eine Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist. Zusätzlich brauchen die Behörden "ein von der zuständigen Behörde genehmigtes Hygienekonzept", in dem "insbesondere Kapazitätsbeschränkungen, Lüftungsregelungen und der Umfang von im Rahmen des Konzepts zulässigen Einschränkungen bei der Einhaltung von Mindestabständen und Maskenpflicht geregelt sein müssen", wie es in der neuen Coronaschutzverordnung vom 26. Mai heißt. Wenn der jeweilige Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen entweder im entsprechenden Landkreis oder landesweit überschritten wird, ist am übernächsten Tag mit der Feierei wieder Schluss. Clubs und Diskotheken gehörten im März 2020 zu den ersten Einrichtungen, die wegen der Corona-Pandemie schließen mussten.
Foto: Tanzende in einem Techno-Club (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
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