Berlin - Der Online-Handel boomt besonders in der Pandemie zu Weihnachten 2021. Doch die Löhne derjenigen, die die Pakete und Geschenke nach Hause bringen, stagnieren seit über zwölf Jahren auf niedrigem Niveau, geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, über die die "Rheinische Post" (Freitagausgabe) berichtet.
Demnach betrug der durchschnittliche Brutto-Stundenlohn der Vollzeit-Beschäftigten in der Kurier-, Express- und Paketbranche (KEP) im vergangenen Jahr 17,13 Euro ohne Sonderzahlungen. Die Paketzusteller verdienten damit im Jahr 2020 nicht mehr als im Jahr 2009: Der Antwort zufolge gab es 2020 gegenüber dem Jahr 2009 einen Nominallohnanstieg von nur 0,1 Prozent. Berücksichtigt man die Inflation in den zurückliegenden zwölf Jahren, bedeutete das für die Zusteller einen Kaufkraftverlust von knapp 13 Prozent. Vollzeitbeschäftigte in der KEP-Branche lagen damit 2020 bei nur knapp 73 Prozent des gesamtwirtschaftlichen Durchschnitts, wie aus der Antwort des Ministeriums hervorgeht. Das durchschnittliche Monatsgehalt (ohne Sonderzahlungen) von Vollzeitbeschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen lag im Jahr 2020 mit 3013 Euro brutto um 561 Euro höher als in nicht-tarifgebundenen KEP-Unternehmen. Im Jahr 2009 lag die Differenz noch bei 330 Euro im Monat. 43 Prozent aller Beschäftigten der Post-, Kurier und Expressdienste erhielten im Jahr 2018 einen Niedriglohn von weniger als 11,05 Euro die Stunde brutto, so das Ministerium. "Die neuesten Zahlen zeigen: Die Löhne sind in weiten Teilen der Branche weiterhin unterirdisch. Daran hat offenkundig die viel gepriesene Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche nichts ändern können", sagte Linken-Politiker Pascal Meiser. "Es muss endlich Schluss damit sein, dass diejenigen, die bei Wind und Wetter auch jetzt in der Weihnachtszeit Briefe und Pakete austragen, dafür nicht anständig bezahlt werden. Die neue Bundesregierung muss endlich konsequent gegen die anhaltende Ausbeutung in der Branche vorgehen", forderte er. Subunternehmerketten und Werkverträge gehörten analog zur Fleischindustrie verboten. Bei der Neufassung des Postgesetzes müsse zudem die bereits für die Briefpost bestehende Lizenzpflicht auch auf die Paketbranche ausgeweitet werden, sagte Meiser.
Foto: Pakete in einem Späti (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
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