Berlin - Die Bundesregierung hat sich offenbar darauf verständigt, wie der im Ergebnispapier der letzten Ministerpräsidentenkonferenz angekündigte Corona-Sonderurlaub für Eltern umgesetzt werden soll. Das Kabinett habe bei seiner Sitzung am Mittwoch eine entsprechende Formulierungshilfe beschlossen, berichtet das "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Demnach soll Paragraf 56 Absatz 1a des Infektionsschutzgesetzes um einen Halbsatz ergänzt werden. Eltern sollen künftig auch dann einen Anspruch auf Entschädigung bei Lohneinbußen wegen Kinderbetreuung haben, wenn in Schulen die Präsenzpflicht ausgesetzt wird. Bislang bestand der Entschädigungsanspruch nur bei einer behördlichen angeordneten Schließung der Schule. 67 Prozent des Verdienstausfalls werden erstattet, höchstens 2.016 Euro im Monat.

Die nun gefundene Lösung ist ein Minimalkompromiss. Die SPD hätte sich auch echten Sonderurlaub bei vollem Lohnausgleich durch den Arbeitgeber vorstellen können, war damit aber am Widerstand der Union gescheitert.

Foto: Vater, Mutter, Kind (über dts Nachrichtenagentur)

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