Berlin - Der Staatsrechtler Ulrich Battis hält die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes für verfassungsrechtlich problematisch. "Gerade die Ausgangsbeschränkungen sind schwierig zu halten", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Mittwochausgaben).
"Die einzige sachliche Begründung sind die Inzidenz-Grenzwerte von 100 für Ausgangsbeschränkungen und Ladenschließungen und 200 für Schulschließungen." Der Paragraf 28b zähle dann "extrem detailliert und bundesweit gültig" eine Reihe von Maßnahmen auf. "Jede einzelne davon muss einer Überprüfung standhalten, ob sie erforderlich und notwendig ist. Karlsruhe wird vielleicht noch einmal zähneknirschend in der aktuellen Lage das Gesetz bestehen lassen."
Aber das werde "nicht lange halten". Zur Begründung sagte Battis: "Der Lockdown ist nach 13 Monaten Pandemie ein zu grobes Instrument. Die Bundesverfassungsrichter werden fragen: Gibt es verhältnismäßigere, unter Umständen geeignetere Lösungen? Die Infektionsgefahr im Freien ist umstritten."
Foto: Bundesverfassungsgericht (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
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