München - Nach der Ankündigung des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU), für die einrichtungsbezogene Impfpflicht "großzügigste Übergangsregelungen" zu schaffen, die "de facto zunächst einmal auf ein Aussetzen des Vollzugs" hinauslaufen, üben Staatsrechtler scharfe Kritik. "Ein solches Handeln wäre verfassungswidrig", sagte Joachim Wieland, Professor für Öffentliches Recht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, der "Welt".
"Würden die Länder Bundesgesetze je nach ihrer politischen Einschätzung nicht umsetzen, hätten wir praktisch keinen Rechtsstaat mehr." Das Gesetz zur Teil-Impfpflicht lässt den Ländern bei den Sanktionsmöglichkeiten allerdings einen gewissen Umsetzungsspielraum. Staatsrechtler Christoph Degenhart hält es für "wohl noch im Rahmen", wenn ein Bundesland seine Gesundheitsämter anweisen sollte, zunächst keine Beschäftigungs- oder Betretungsverbote auszusprechen. Es sei allerdings "verfassungsrechtlich problematisch", wenn ein Land so eindeutig der Intention eines Bundesgesetzes zuwiderhandle.
"Dies widerspricht dem Grundsatz der Bundestreue." Volker Boehme-Neßler, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Universität Oldenburg, sieht eine mögliche Verletzung der Bundestreue differenzierter. Wenn die Umsetzung dazu führe, dass sich die Pflegesituation in Bayern deutlich verschlechtere, widerspreche das Gesetz den Interessen des Bundeslandes. "In diesem Fall verletzt der Bund seine Pflicht zur Bundestreue. Der Bund kann nicht pauschal Gesetze durchsetzen, die wichtige Strukturen im Gesundheitswesen der Länder beschädigen."
Foto: Impfspritze mit Moderna wird aufgezogen (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
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