Berlin - Eine Gesetzesänderung der Großen Koalition sorgt für Diskussionen: die Wiederaufnahme von Strafverfahren. Das Gesetz ermöglicht es, Verfahren bei bestimmten Straftaten wie Mord wieder aufzurollen, wenn es neue Tatsachen oder Beweise gibt, mit denen ein zuvor freigesprochener Angeklagter mit hoher Wahrscheinlichkeit verurteilt werden kann.

Beim Deutschen Anwaltverein (DAV) sieht man das kritisch, schreibt der "Spiegel". Stefan Conen, Mitglied im Strafrechtsausschuss des DAV, fürchtet, dass Freigesprochene immer mit dem Stigma eines mutmaßlichen Verbrechers leben müssten. "Wenn Leute freigesprochen werden, haben sie für die Zukunft als unschuldig zu gelten", sagte er. Das neue Gesetz war Ende Dezember in Kraft getreten.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte bei der Unterzeichnung selbst verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. Die neue Regelung widerspricht dem Rechtsgrundsatz, dass niemand zweimal für dieselbe Straftat verfolgt werden darf. Der neue Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kündigte nun an, das Gesetz zu überprüfen. Opferanwälte wie der Jurist Wolfram Schädler begrüßen die Änderung: "Für Betroffene ist das ein wichtiges Signal".

Foto: Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (über dts Nachrichtenagentur)

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