München - Sollte der Bundesfinanzhof die aktuelle Rentenbesteuerung als verfassungswidrig ansehen, drohen dem Fiskus im Falle einer notwendigen Reform erhebliche Mindereinnahmen. Das geht aus einer Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervor, über die das "Handelsblatt" berichtet.
Will der Staat künftig eine Doppelbesteuerung vermeiden, "könnten sich die Mindereinnahmen zwischen 2020 und 2040 insgesamt auf schätzungsweise 90 Milliarden Euro belaufen", heißt es in dem Papier. Der Bundesfinanzhof will am Montag sein Urteil zu zwei Klagen gegen die Rentenbesteuerung verkünden. Zwei Rentner-Ehepaare werfen dem Staat vor, Renten doppelt zu besteuern, einmal während des Arbeitslebens und einmal im Ruhestand. Renten würden voll versteuert, Rentenbeiträge seien aber im Gegenzug während des Erwerbslebens nicht vollständig von der Steuer absetzbar.
Eine Option, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, wäre, an einigen Stellschrauben zu drehen. So könnte die Bundesregierung laut IW den Anstieg des steuerpflichtigen Rentenanteils von derzeit 81 Prozent von einem Prozentpunkt auf 0,5 Prozentpunkte pro Jahr verlangsamen und gleichzeitig ab sofort zulassen, dass Rentenbeiträge steuerlich vollständig abgezogen werden dürfen. Bisher ist das nur zu 90 Prozent für 2020 und zu 92 Prozent für 2021 möglich. "Dadurch würde der Anpassungsprozess bei der Rentenbesteuerung nicht unterbrochen, die Doppelbesteuerung aber zurückgedrängt und ab dem Jahr 2030 sogar weitgehend vermieden", sagte IW-Forscher Tobias Hentze.
Allerdings wäre dieser Schritt mit Mindereinnahmen in Höhe von 90 Milliarden Euro auch sehr teuer.
Foto: Finanzamt (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
Dann unterstütze dts Nachrichtenagentur jetzt direkt: