Karlsruhe - Die sogenannte Bundesnotbremse, die von Ende April bis Ende Juni die Grundlage für harte Corona-Maßnahmen war, ist mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen. Das teilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag mit.

Die dts Nachrichtenagentur sendet in Kürze weitere Informationen.

Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?

Dann unterstütze dts Nachrichtenagentur jetzt direkt: