Wiesbaden - Wahlhelfer rücken in der Impfreihenfolge nach vorn. Laut der am 10. März im Bundesanzeiger verkündeten neuen Version der Coronavirus-Impfverordnung sind Wahlhelfer in Prioritätsgruppe 3. "Ich begrüße die Regelung sehr", sagte Bundeswahlleiter Georg Thiel am Freitag.

Der Schutz von Wahlhelfern sei "von großer Wichtigkeit". Einen großen Unterschied wird das für die meisten anstehenden Wahlen aber vermutlich nicht machen. In Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg laufen die Impfungen für Prioritätsgruppe 2 erst langsam an, und zur Bundestagswahl und mehreren Landtagswahlen am 26. September sollen alle Bundesbürger schon ein "Impfangebot" bekommen. Allenfalls zur für 6. Juni in Sachsen-Anhalt geplanten Landtagswahl könnten Wahlhelfer tatsächlich einen Vorteil haben.

Foto: Wahllokal (über dts Nachrichtenagentur)

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