Berlin - Das Bundeswirtschaftsministerium konzipiert derzeit eine neue Unterstützung für Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe keinen ausreichenden Ausgleich für Schäden infolge der Coronakrise erhalten haben. Das berichtet der "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe.
Die geltenden Regeln begrenzten die Unterstützung durch die sogenannte Überbrückungshilfe III bisher auf zwölf Millionen Euro. Hotel- oder größere Einzelhandelsketten kommen über diese Schwelle indes schnell hinaus. Kredite sind für diese Unternehmen keine Alternative, weil einige bereits zu hoch verschuldet sind. Das Wirtschaftsministerium hat nun einen Weg gefunden, um die Coronahilfen über eine spezielle Schadensausgleichsregelung im EU-Recht laufen zu lassen, mit der die Zwölfmillionengrenze überschritten werden kann.
Im Ressort von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) schätzt man die Zahl der Firmen, die infrage kommen, auf rund 150. Die EU-Kommission hat ihre Zustimmung signalisiert, auch Finanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz ist nach Informationen des "Spiegel" offen dafür. Voraussetzung für eine Unterstützung ist, dass das Unternehmen aufgrund des Shutdowns schließen musste. Touristikunternehmen, die wegen Reisewarnungen ihr Angebot streichen mussten, fallen ebenfalls unter die Definition. Die Regelung soll rückwirkend auch für Verluste aus dem ersten Halbjahr 2021 gelten, selbst wenn die Einschränkungen im Laufe des Sommers aufgehoben werden.
Foto: Bundeswirtschaftsministerium (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
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