Stuttgart - Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU) sieht den Bund in der Pflicht, finanzielle Mittel für die Digitalisierung der Justiz zur Verfügung stellen. "Der Bund gibt gesetzlich vor, dass wir bis 2026 die elektronische Gerichtsakte, also die E-Akte, überall eingeführt haben", sagte Gentges dem "Handelsblatt" (Donnerstagsausgabe).
"Darum halte ich es auch für gerechtfertigt, den Bund an der Anschubfinanzierung der dafür notwendigen Maßnahmen zu beteiligen." Die Länder müssten die Bundesvorgaben "völlig unabhängig von ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit umsetzen", so die Justizministerin. Gentges fordert darum eine Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat. Dabei sei die Digitalisierung der Justiz "der zentrale Punkt" bei einem solchen Pakt für den Rechtsstaat 2.0. Mit dem ersten Pakt für den Rechtsstaat haben Bund und Länder seit 2017 rund 2.500 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte geschaffen, um den Rechtsstaat zu stärken.
Der Bund stellte den Ländern dafür 220 Millionen Euro bereit. Gentges bezeichnete die finanzielle Größenordnung des ersten Pakts als "eher die untere Grenze" für den neuen Pakt. "Ich möchte nur vorrechnen, dass allein einzelne zentrale Vorhaben der Digitalisierung auf der langen Liste der nötigen Maßnahmen dieses Volumen erreichen werden", sagte die Ministerin. Allein die Entwicklung der Anwendungssoftware zur Bearbeitung gerichtlicher und staatsanwaltschaftlicher Verfahren, werde "Entwicklungskosten in dreistelliger Millionenhöhe" erfordern.
Die CDU-Politikerin will "dass der Bund über eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung die Länder grundsätzlich in die Lage versetzt, den Aufgaben gut nachkommen zu können".
Foto: Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (über dts Nachrichtenagentur)Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?
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