Frankfurt/Main - Der Streik der Lokführergewerkschaft GDL kann weitergehen. Das Hessische Landesarbeitsgericht lehnte die Berufung der Bahn gegen die Entscheidung der Arbeitsgerichts Frankfurt vom Donnerstagabend ab.

Der Konzern scheiterte damit in zweiter Instanz mit einem Eilantrag gegen den Streik der GDL. Seit Donnerstagmorgen und noch bis Dienstagfrüh, 2 Uhr, hat die Lokführer-Gewerkschaft ihre Mitglieder aufgerufen, die Züge stillstehen zu lassen. Die Bahn will nach eigenen Angaben aber trotzdem ein "stabiles Grundangebot" liefern. Wie schon bei den ersten beiden Streiks strich die Bahn die allermeisten Verbindungen. Rund ein Viertel der Fernzüge soll fahren.

Für den Regionalverkehr wurde das Ziel formuliert, rund 40 Prozent des regulären Angebots bereitzustellen. Es zeichneten sich allerdings erneut regional starke Unterschiede ab.

Foto: Streik der GDL (über dts Nachrichtenagentur)

Dir gefällt, was dts Nachrichtenagentur schreibt?

Dann unterstütze dts Nachrichtenagentur jetzt direkt: